Physik
Bewertungsmaßstab und Klassenarbeiten
Ab 100 Wörtern fließt die Orthografie zu 10% in die Leistungsbewertung mit ein.
Klassenstufen 5 und 6:
allgemeine Bewertung: Gesamtnote ergibt sich mit der Gewichtung 60% mündlicher Noten (Mitarbeit, tägliche Übungen, Stundennoten) und 40% schriftlicher Noten (Leistungskontrollen, Klassenarbeit)
Klasse 5: 1 KA im 2. Hj
Klasse 6: 1 KA pro Hj
Klassenstufen 7 bis 10:
Schriftliche Arbeiten und mündliche Leistungen sind gleichwertig. Es werden keine KA geschrieben.
Bewertungskriterien:
In allen Kassenstufen werden mündliche und schriftliche Leistungen bewertet. Die mündlichen Bewertungen schließen die Mitarbeit sowie das allgemeine Engagement im Unterricht ein. Die schriftichen Bewertungen umfassen sowohl die Klassenarbeiten, als auch die sonstigen schriftlichen Leistungen, z.B. Tests, Hefterführung, Arbeitsbögen etc. Nicht die Anzahl der erteilten Bewertungen/Noten ist entscheidend, sondern die möglichst gleichmäßige bzw. angemessene Verteilung auf alle Bewertungssektoren. Es ist also z.B. nicht zwingend nötig, monatlich die mündliche Mitarbeit zu bewerten. Andererseits soll und darf nicht ausschließlich die mündliche Mitarbeit bewertet werden. Um unseren Schülerinnen und Schülern so weit als möglich gerecht zu werden, ziehen wir die verschiedenen Bewertungssektoren zur Bildung der abschließenden Zensuren heran. Dabei werden bestimmte Kriterien, wie z.B. beschlossene Nachteilsausgleiche, selbstverständlich berücksichtigt.
Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit umfasst dabei folgende Punkte:
- Qualität und Quantität insbesondere der spontanen mündlichen Mitarbeit
- Die Fähigkeit, Unterrichtsinhalte nachzuvollziehen und diese weiterzuführen, z.B. in einem Beitrag oder einem Unterrichtsgespräch
- Die Verwendung von im Unterricht eingeführten oder allgemein bekannten Fachbegriffen
- Die Anwendung von im Unterricht eingeführten fachspezifischen Arbeitsmethoden (Experimente, Diagramme, Anwendung von Modellen usw.)
- Die Fähigkeit, Medien aller Art Informationen zu entnehmen und diese weiter zu verwenden
- Die Fähigkeit, Ergebnisse und/oder Informationen zu präsentieren, z.B. in Unterrichtsbeiträgen, Referaten, Vorträgen oder Präsentationen
- Die Fähigkeit, in unterschiedlichen Sozialformen, z.B. Alleinarbeit, Partnerarbeit oder Gruppenarbeit, Inhalte zu erarbeiten und/oder zu Ergebnisse zu präsentieren
- Die Übertragung von bekanntem Wissen auf neue Inhalte
- experimentelle Beiträge, Planung und Herstellung von Produkten
- Unterrichtsbeiträge, die als Hausaufgaben vorbereitet wurden
- Experimente und Protokolle
- eigenes naturwissenschaftliches Interesse und Engagement
Die mündlichen und schriftlichen Leistungen sowie das allgemeine Engagement im Unterricht werden ergänzt durch weitere zu erbringende Leistungen, u.a.:
- Hefterführung (z.B. Vollständigkeit)
- Kurzvorträge, Referate, Präsentationen
- Buch- und Themenvorstellungen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der kontinuierlichen und sachrichtigen Verwendung der Fachsprache, d.h. der Anwendung von Fachbegriffen, Einheiten und deren Umrechnung.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bewertung erfolgt altersgemäß und an die jeweilige Klassenstufe angepasst.