Notentabelle
Die Bewertungsmaßstäbe für das Schuljahr 2021/22 wurden der gegenwärtigen Coronasituation angepasst. Die Schüler schreiben daher nur eine Klassenarbeit pro Halbjahr. Die Wertigkeit wird von 80% auf 50% herabgesetzt.
Klasse 3-6: 60 % mündliche Leistung + 40% schriftliche Leitung ( 50% sonstige schriftliche Leistungen + 50% Klassenarbeiten)
Bei Fragen stehen die Fachkollegen zur Verfügung.
Hier können Sie die aktuelle Notentabelle herunterladen. In begründeten Fällen, kann von dieser Tabelle abgewichen werden.
Bei der Leistungsbewertung werden lt. Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz) - § 57 - folgende Notenstufen zugrunde gelegt:
- Note 1 - "sehr gut" - soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
- Note 2 - "gut" - soll erteilt werden , wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht
- Note 3 - "befriedigend" - soll erteilt werden , wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
- Note 4 - "ausreichend" - soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
- Note 5 - "mangelhaft" - soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
- Note 6 - "ungenügend" - soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.